Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer – DGUV Vorschrift 1 § 26

Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer - DGUV Vorschrift 1 § 26

Notwendigkeit sachgerechter Erste-Hilfe-Leistungen

Frühzeitig und sachgerecht durchgeführte Erste-Hilfe-Maßnahmen haben einen entscheidenden Einfluss auf den Verlauf von Verletzungen oder akuten Erkrankungen – und damit auf die Lebensqualität, die Leistungsfähigkeit oder das Überleben der betroffenen Person.

Verwaltungsbetrieb oder industrielle Werkhalle?

So unterschiedlich wie der Arbeitsplatz sind auch die Bedingungen, unter denen Erste Hilfe geleistet werden muss. Ziel unserer Erste-Hilfe-Lehrgänge ist es, diesem Sachverhalt Rechnung zu tragen.

Dies erreichen wir, indem wir in Vorgesprächen erörterte betriebliche Besonderheiten berücksichtigen. So erwerben Ihre MitarbeiterInnen die für ihren Arbeitsbereich erforderliche Handlungskompetenz.

Erste-Hilfe-Kurs mal ganz anders …
Praxisnah und interaktiv – Lernen ohne Langeweile!

Unsere Kurse beinhalten audio- und videounterstützte Lernstationen, intensive Übungssequenzen für Sofortmaßnahmen, ein Notfalltraining anhand verschiedener Fallbeispiele sowie eine individuelle Betreuung der TeilnehmerInnen durch unsere Dozenten.

Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaften

Die Sanitätsschule Oliver Blake (Kennziffer: 8.0496) ist eine vom DGUV ermächtigte Stelle zur Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer nach § 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.

Wir sind berechtigt, Lehrgangskosten direkt mit allen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen abzurechnen.